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Rechnungshof rügt Kur-Angebot der Kassen
Peter Thelen, HANDELSBLATT Nr. 122/28.6.2011, S. 21
In der Vergangenheit prangerte der Bundsrechnungshof bei den Krankenkassen vor allem Verschwendung an,
etwa für überzogene Vorstandsgehälter oder teure Personaldeals bei Fusionen.
Doch so großzügig die Kassen bei ihrem Spitzenpersonal verfahren, so geizig agieren sie offenbar, wenn es um die Genehmigung von
Leistungen geht. Dies legt zumindest der aktuelle BERICHT ZUM THEMA MUTTER- KIND KUREN nahe, den der RECHNUNGSHOF FÜR DEN
HAUSHALTSAUSSCHUSS des Bundestages erstellt hat.
Die Kuren sind seit 2007 eine PFLICHTLEISTUNG und sollten auch gewahrt werden, wenn billigere ambulante Hilfen wie Ernährungsberatung noch
nicht ausgeschöpft sind. Denoch wird im Schnitt jeder vierte Antrag abgewiesen.
CSU - GESUNDHEITSEXPERTE JOHANNES SINGHAMMER kritisiert, dass viele Kassen ihre Kunden nicht einmal darauf hinweisen,
dass sie gegen einen negativen Bescheid Beschwerde eiinlegen können.
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